Metro Paris: Einbahnstraßen-Verstoß kann teuer werden

Verkehrt herum durch die Einbahnstraße gelaufen? Was wie ein Schulhof-Joke klingt, kann richtig teuer werden. Zumindest während der Klassenfahrt nach Paris. In der Metro Paris gibt es Gänge für Passagiere, die nur in eine Richtung begangen werden dürfen. So sollen größere Personenströme sicher gelenkt werden.

Beim Benutzen eines „Einbahngangs“ in der Gegenrichtung droht ein Bußgeld, wie kürzlich bekannt wurde. In der Metro-Station Concorde war eine schwangere Frau in die falsche Richtung gelaufen und musste dafür 60 Euro hinblättern. In den sozialen Netzwerken sorgte diese Regelung bereits für kontroverse Diskussionen. Der Kundendienst der Pariser Verkehrsgesellschaft RATP teilte daraufhin auf dem Mikroblogging-Dienst X mit: „Diese Kennzeichnung (der Gänge) wurde eingerichtet, um die (Fahrgast-)Ströme bei einer Überfüllung zu lenken und Unfälle zu verhindern“,

Während der Klassenfahrt nach Paris sollten die Schülerinnen und Schüler also gut aufpassen, wohin sie in Pariser U-Bahn-Stationen laufen. Glücklicherweise sind die meisten Gänge in der Metro Paris aber beidseitig zu benutzen. Falls Durchgänge in einer Richtung gesperrt sind, wird dies üblicherweise mit einem rot-weißen Symbol gekennzeichnet.

Übrigens: Das Prinzip der Einbahnstraße zur Regelung des Verkehrs innerhalb schmaler Gassen war bereits im antiken Rom bekannt. Die ersten Einbahnstraßen der Neuzeit wurden 1617 in London eingerichtet. 1911 zog Berlin nach. Der damalige Polizeipräsident Traugott von Jagow ordnete ab der berühmten Flaniermeile „Unter den Linden“ die erste Einbahnstraße an.

Zur aktuellen Map der Metro Paris geht es HIER entlang.